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								 Änderungen in der europäischen Norm EN 1838 stellen neue Anforderungen an die Not- und Sicherheitsbeleuchtung: 
								–„Jede Erste-Hilfe-Stelle muss mit mindestens 5 Lux an der Einrichtung beleuchtet werden.“ 
								  –„Jede Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung muss mit mindestens 5 Lux an 
								  der Einrichtung beleuchtet werden.“ 
								Die neue Kunststoff-Scheibenleuchte DISPLAY KSC erfüllt genau diese Anforderungen. Durch ihre klare Abdeckung wird ein Lichtaustritt nach unten gewährleistet. Gleichzeitig wird die Erste-Hilfe-Stelle, Brandbekämpfungs- oder Meldeeinrichtung durch ein Pikto-gramm eindeutig gekennzeichnet. 
								Die Piktogrammscheibe der DISPLAY KSC kann ein- oder zweiseitig beschriftet werden. 
							  
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