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Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (gültig ab 1.11.1996)

Unseren Angeboten und Lieferungen liegen die „Allgemeinen Lieferungsbedingungen für Erzeugung und Lieferung der Elektroindustrie“ zugrunde.

Außerdem gelten zusätzliche Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Lieferbedingungen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir liefern gemäß unserer schriftlichen Auftrags-bestätigung. Zu unserem Angebot gehörende Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgebend. Nebenabreden und Sonderbedingungen bedürfen der Schriftform.
  2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  3. Eine Gewähr für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen können wir nicht übernehmen. Höhere Gewalt sowie Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen usw. lassen unsere Lieferpflichten ruhen und berechtigen uns, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung sind auch nach Ablauf einer uns etwa gestellten Nachfrist ausgeschlossen.
  4. Versand und Verpackung bewirken wir nach bestem Ermessen, haften aber nicht für billigste Verfrachtung. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer. Unsere Sendungen reisen grundsätzlich auf Kosten des Kunden und stets auf seine Gefahr, auch dann, wenn Frankopreise vereinbart sind. Veranlaßt der Kunde einen Aufschub des Versandes, geht die Gefahr bei Versandbereitschaft auf ihn über.
  5. Mehrwegpaletten, Spezialkisten, Korb- und Stahlflaschen und andere Spezialverpackungen verbleiben unser Eigentum und sind sofort nach Freiwerden ohne Zwischenbenutzung frachtfrei an den Absender zurückzusenden. Werden diese Gegenstände nicht innerhalb acht Wochen nach Lieferung zurückgegeben, sind wir berechtigt, sie dem Kunden in Rechnung zu stellen.

2. Gewährleistung

  1. Wir gewährleisten die Verwendung einwandfreien Materials und die technisch einwandfreie Ausführung. Unsere Beratung beruht auf den Ergebnissen umfangreicher Forschungs-arbeiten und langjähriger Erfahrung. Sie ist jedoch unverbindlich und befreit den Kunden nicht davon, unserer   Produkte und Verfahren auf ihre Eignung für seine Zwecke selbst zu überprüfen.
  2. Beanstandungen jeder Art müssen uns unverzüglich spätestens aber innerhalb von vierzehn Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zugehen.
  3. Ist die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft, werden wir sie nach unserer Wahl nachbessern  oder umtauschen oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Fehlende Mengen werden, wenn möglich, nachgeliefert, andernfalls  erteilen wir eine Gutschrift.
  4. Alle darüber hinausgehenden gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden oder seiner Abnehmer.
  5. Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung und ebenso nicht auf Schäden, die infolge  fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Nichtbeachtung der DIN-Empfehlungen für die Behandlung, Prüfung und Lagerung unserer Erzeugnisse oder sonstiger Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen. Auch entfällt unsere Haftung, falls der Kunde oder Dritte an von uns ausgelieferter Ware Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzung vornehmen.
  6. Liefern wir zusammen mit unserer Ware auch Fremderzeugnisse, so gelten insoweit die Gewährleistungsbedingungen des Zulieferers.

3. Zahlungsbedingungen

  1. Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, ist der Kaufpreis zahlbar innerhalb zehn Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb dreißig Tagen nach Rechnungsdatum netto.
  2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verrechnet.
  3. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bzw. Gründe, die zur Minderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers führen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Folge. Wir sind in jedem Fall berechtigt, für offenstehende Lieferungen Vorkasse zu verlangen.
  4. Dem Besteller sind Aufrechnungen, die bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, nicht gestattet. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt.
  5. Unsere jeweilige Restforderung wird sofort fällig, wenn der Besteller die vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhält, um einen Zahlungsaufschub oder Vergleich nachsucht oder seine Zahlung einstellt. Sofern wir noch nicht vollständig erfüllt haben, sind wir berechtigt, unsere vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung unserer Restforderung zurückzuhalten und unsere noch nicht bezahlten Waren auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.

4. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis unsere sämtlichen Forderungen erfüllt sind.
  2. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, daß er sich seinen Abnehmern gegenüber ebenfalls das Eigentum vorbehält. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherheitsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
  3. Eine Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware ist uns unverzüglich anzuzeigen; unsere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden
  4. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde uns hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Auf unser Verlangen gibt der Kunde die Abtretung seinen Abnehmern bekannt und übermittelt uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen und Informationen.
  5. Auf Verlangen des Kunden werden wir Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben, die unsere Gesamtforderung um mehr als ein Fünftel übersteigen

5. Allgemeines

  1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen unseres Hauses. Abweichende Bestimmungen - insbesondere in  formularmäßigen Einkaufsbedingungen - sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
  2. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort des liefernden Werkes oder Lagers. Für alle übrigen Rechte und Pflichten ist der Sitz unserer Gesellschaft   Erfüllungsort.
  3. Alleiniger Gerichtsstand ist Duisburg.
  4. An Kostenanschlägen, Mustern, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die wir dem Kunden im Zusammenhang mit dem Angebot oder unserer Lieferung aushändigen; behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzugeben.

Auch zum Download:   Verkaufsbedingungen1196.pdf